Ernst Böttcher ist Mitglied der Anwaltssozietät “Böttcher und Kollegen” und » Schlichter der Anwaltskammer in Frankfurt am Main.
Seine Zuständigkeit umfaßt das gesamte » Wirtschaftsrecht von der Gründung/Übernahme eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform bis hin zum » Markenrecht. Weiter beschäftigt er sich besonders mit der Ltd/uk, die er von der Gründung bis zur eventuellen Einbindung in eine andere Rechtsform begleitet.
Ein weiteres Rechtsgebiet ist das » Strafrecht. Dies betreibt er seit vielen Jahren, da er vor dem Studium der Rechtswissenschaften als Kriminalbeamter in Frankfurt am Main tätig war.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die » Mediation. Hier hilft er den Beteiligten eines Streites die Kommunikation wieder aufzunehmen und den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Seine “Kundschaft” erhält er meistens durch Empfehlung von Kollegen.