Für Nachbarschafts- und Ehrschutzkonflikte ist vor der Inanspruchnahme des Instanzenweges ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren obligatorisch. Rechtsanwalt Böttcher ist ein, von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als eine anerkannte Gütestelle bestellter Schlichter, der befugt ist solche Verfahren durchzuführen.