Schwerpunkte

Medizinrecht

Dieser Schwerpunkt betrifft nicht nur „ärztliche Kunstfehler“ sondern vor allen Dingen auch die Auseinandersetzung mit den Krankenkassen zur Kostenübernahme. Eine besondere Spezialisierung besteht in der Auseinandersetzung mit den Krankenkassen bei der Finanzierung von Beinverlängerungen. Hier wird eine Kostenübernahme meistens mit der Begründung verweigert, der Kleinwuchs sei keine Erkrankung.

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