Das Jugendstrafrecht ist eine Sonderform des Strafrechts, bei dem weniger der Sühnegedanke, als mehr der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.
Diese Verbindung von Kenntnis der sondergesetzlichen Regelungen und einer Verteidigung mit Augenmaß im Hinblick auf das Ergebnis sind die Besonderheiten dieses Rechtsgebietes.