Schwerpunkte

Familienrecht

Trennung, Scheidung, Güterausgleich und Zugewinnausgleich sind wesentliche Eckpfeiler eines familienrechtlichen Verfahrens. Wenn Kinder vorhanden sind, werden Fragen des Kindschaftsrechts, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vormundschaftsrecht zu regeln sein.

Unser Ziel ist, bei Durchsetzung der Interessen unseres Mandanten, mit hoher Empathie darauf zu achten, dass die Krisensituation von unseren Mandanten bewältigt wird und im Falle, dass Kinder vorhanden sind, die Kommunikationswege offen bleiben.

Unser Leitspruch ist:
Ehepaare kann man scheiden, Eltern werden immer Eltern bleiben!

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