Häufig ist die gerichtliche Auseinandersetzung in diesen Fällen nicht erforderlich. So erfolgen Vertretungen über Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, sowie Abfindungen häufig außergerichtlich. Innerhalb des Arbeitsrechts vertritt die Kanzlei primär die Rechte des Arbeitnehmers. Hierzu gehören insbesondere der Kündigungsschutz, Abmahnungen und Zeugnisüberprüfungen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen der Wirksamkeit von Befristungen und unterstützen Sie bei Problemen mit Insolvenzen Ihres Arbeitgebers. Auch als Opfer von Mobbing im Betrieb werden Sie von uns beraten und gegebenenfalls vertreten. Selbstverständlich können Sie sich auch bei Fragen zu Lohn und Gehalt an uns wenden.