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	<title>Rechtsanwaltskanzlei Böttcher &#38; Kollegen in Hanau</title>
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	<description>Rechtsanwaltskanzlei Böttcher &#38; Kollegen in Hanau</description>
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		<title>Befristete Arbeitsverträge sind angreifbar</title>
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		<pubDate>Wed, 04 May 2011 14:27:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kranz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Im deutschen Arbeitsrecht galt bislang der Grundsatz der Vertragstreue, wonach ein befristeter Arbeitsvertrag mit Ablauf der Befristung endete, egal, ob das Arbeitsverhältnis eine Schwangere, einen Schwerbehinderten oder ein Betriebsratsmitglied betraf. Die Befristung beseitigte jeden Kündigungsschutz. Damit hat das Arbeitsgericht München nun gebrochen. Danach ist die Befristung eines Arbeitsvertrages unwirksam, wenn der Arbeitnehmer zum Betriebsrat gewählt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="postbody">
<p>Im deutschen Arbeitsrecht galt bislang der  Grundsatz der Vertragstreue, wonach ein befristeter Arbeitsvertrag mit  Ablauf der Befristung endete, egal, ob das Arbeitsverhältnis eine  Schwangere, einen Schwerbehinderten oder ein Betriebsratsmitglied  betraf. Die Befristung beseitigte jeden Kündigungsschutz.</p>
<p>Damit hat das Arbeitsgericht München nun gebrochen. Danach ist die  Befristung eines Arbeitsvertrages unwirksam, wenn der Arbeitnehmer zum  Betriebsrat gewählt wurde und kein sachlicher Grund für die Befristung  vorliegt. Das Arbeitsgericht berief sich auf den Zwang die Vorschriften  des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (hier: § 14 Abs. 2 TzBfG)  europarechtskonform auslegen zu müssen. Die EU-Richtlinie 2002/14/EG  fordere den Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor Benachteiligung, der  im befristeten Arbeitsverhältnis nicht anders gewährleistet werden  könne.</p>
<p>Urteil vom 08.10.2010 Az.: 24 Ca 861/10</p></div>
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		<title>Eine lange Ehe genießt Vertrauensschutz</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 15:39:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kranz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat in einem Urteil v. 06.10.2010 ( XII ZR 202/08) klargestellt, dass bei langer Ehedauer das Vertrauen in den Bestand der Ehe unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen ist. Nach einer Dauer von 23 Jahren war eine Ehe geschieden worden. Der Ehemann war nach Berufungseinlegung zu einem nachehelichen Unterhalt für die Dauer von 4 Jahren verurteilt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in einem Urteil v. 06.10.2010 ( XII ZR 202/08) klargestellt, dass bei langer Ehedauer das Vertrauen in den Bestand der Ehe unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen ist. Nach einer Dauer von 23 Jahren war eine Ehe geschieden worden. Der Ehemann war nach Berufungseinlegung zu einem nachehelichen Unterhalt für die Dauer von 4 Jahren verurteilt worden. Die Frau wehrte sich gegen die Befristung. Sie hatte während der Ehe ein Kind erzogen und ihren Beruf nur mit erziehungsbedingten Unterbrechungen ausgeübt, dann auch nur mit reduzierter Stundenzahl. Ehebedingte Nachteile lagen auf ihrer Seite nicht vor.</p>
<p>Dennoch urteilte der BGH, dass eine Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts auf den angemessenen Lebensbedarf im Rahmen einer Billigkeitsabwägung (§ 1578b BGB) ausgeschlossen sein kann, wenn dieses Ergebnis angesichts der Ehedauer, Kindererziehung und der nur teilweisen Erwerbstätigkeit wegen der Haushaltsführung nicht sachgerecht erscheint. Da dies das OLG nicht geprüft hatte, hob er das Urteil auf und verwies die Entscheidung zurück.</p>
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		<title>Fahren auf einem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Feb 2011 17:48:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kranz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Urteil des VG München vom 25.08.2010 &#8211; M 6b K 10.586 ist erwähnenswert. Der Kläger führte ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verwaltungsbehörde zweifelte daraufhin seine generelle Fahreignung an und forderte ihn ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Urteil des VG München vom 25.08.2010 &#8211; M 6b K 10.586 ist erwähnenswert.</p>
<p>Der Kläger führte ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.</p>
<p>Die Verwaltungsbehörde zweifelte daraufhin seine generelle Fahreignung an und forderte ihn ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, das seine Fahreignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (also auch Fahrrädern) bestätigen sollte. Er wurde darauf hingewiesen, dass auch ein Verbot für das  Fahrradfahren erfolgen könne, wenn das Gutachten nicht beigebracht werde. &#8211; Das Gutachten wurde nicht beigebracht, worauf sich die Behörde hinsichtlich ihrer Zweifel bestätigt sah. Sie untersagte dem Kläger daraufhin das Führen von Fahrzeugen aller Art, seien sie nun erlaubnispflichtig oder -frei.</p>
<p>Hiergegen erhob der Kläger Klage. Er sei betrunken auf dem Gehweg mit dem Rad gefahren und habe niemanden gefährdet. Dies habe keine Auswirkung auf seine Fahreignung. Später gestand er noch zu, dass er ein Gutachten hatte erstellen lassen, das für ihn nicht gut ausgefallen sei. Das Gutachten sei aber im Ergebnis falsch, weil es sich nicht mit der Frage auseinandersetze, ob der Kläger unter Alkoholeinfluss auch ein Kraftfahrzeug führen würde.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Behörde. Das Verbot ein Fahrrad zu führen sei bei der Höhe der BAK zum Schutz des Klägers und der Allgemeinheit erforderlich.</p>
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		<title>Vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Wohnungsaufgabe</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Dec 2010 14:35:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kranz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.11.2010 entschieden, dass ein zeitlich befristeter Vertrag über einen DSL-Anschluss nicht vorzeitig gekündigt werden kann, weil er wegen Wohnungsaufgabe nicht mehr genutzt werde. Die fehlende Nutzungsmöglichkeit ist laut BGH kein wichtiger Grund, der zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt. Sobald die Gründe den Interessen des Kündigenden entstammen, worauf der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.11.2010 entschieden, dass ein zeitlich befristeter Vertrag über einen DSL-Anschluss nicht vorzeitig gekündigt werden kann, weil er wegen Wohnungsaufgabe nicht mehr genutzt werde.</p>
<p>Die fehlende Nutzungsmöglichkeit ist laut BGH kein wichtiger Grund, der zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt. Sobald die Gründe den Interessen des Kündigenden entstammen, worauf der Anbieter keinen Einfluss hat, könne nicht mehr von einem wichtigen Grund gesprochen werden. Der Umzug sei ein persönliches Interesse, weshalb der Kündigende das Risiko trage, die Vertragsleistung nicht mehr nutzen zu können. (Az: III Zr 57/10)</p>
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		<title>Ehewohnung bei Trennung</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 17:58:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kranz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus gegebenem Anlass soll an dieser Stelle ein Standardproblem angesprochen werden: Ein Ehepaar hat gemeinsam eine Wohnung gemietet und beschliesst sich zu trennen. Der Ehemann zieht aus, nimmt sich eine eigene Wohnung und die Ehefrau bleibt in der Wohnung zurück. Die Ehe wird geschieden. Nach einem Jahr erhält der Ehemann eine Zahlungsaufforderung des Vermieters zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus gegebenem Anlass soll an dieser Stelle ein Standardproblem angesprochen werden:</p>
<p>Ein Ehepaar hat gemeinsam eine Wohnung gemietet und beschliesst sich zu trennen. Der Ehemann zieht aus, nimmt sich eine eigene Wohnung und die Ehefrau bleibt in der Wohnung zurück. Die Ehe wird geschieden. Nach einem Jahr erhält der Ehemann eine Zahlungsaufforderung des Vermieters zur Begleichung der rückständigen Miete. Er ist der Ansicht, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet ist, weil er von seiner Frau geschieden ist und die Wohnung nicht mehr bewohnt.</p>
<p>Das Rechtsverhältnis an der gemeinsamen Wohnung wird durch die Trennung der Eheleute und deren Scheidung nicht berührt. Auch wenn der Ehemann ausgezogen ist bleibt er zur Zahlung gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Auch eine Vereinbarung der Eheleute, dass die Ehefrau die Wohnung übernehmen und den Mann von der Verpflichtung zur Mietzahlung freistellen werde, führt nicht zu einer Lösung des Problems, wenn die Frau insolvent wird. Eine Vereinbarung zwischen den beiden Eheleuten führt nur zu deren Bindung und kann nicht dem Vermieter entgegengehalten werden. Das hat zur Konsequenz, dass der Ehemann die Miete bezahlen muss und von seiner geschiedenen Frau Schadensersatz verlangen kann. Die Chance einen derartigen Anspruch durchzusetzen ist in der Regel als gering einzustufen.</p>
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		<title>Schadenersatz für Downloadangebot (emule)</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 12:10:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kranz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt ist erwähnenswert, das die Verantwortlichkeit des Besitzers eines Computers mit Internetzugang einschränkt. (30 C 2598/08-25) Ein Kläger hatte Schadensersatz für den Download des Songs &#8220;I´m lonely&#8221; der Gruppe Scooter verlangt, weil der Anschlussinhaber eines PC´s mit Internetzugang diesen heruntergeladen und anderen Mitgliedern einer Tauschbörse zum download angeboten habe. Dieser bestritt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt ist erwähnenswert, das die Verantwortlichkeit des Besitzers eines Computers mit Internetzugang einschränkt. (30 C 2598/08-25)</p>
<p>Ein Kläger hatte Schadensersatz für den Download des Songs &#8220;I´m lonely&#8221; der Gruppe Scooter verlangt, weil der Anschlussinhaber eines PC´s mit Internetzugang diesen heruntergeladen und anderen Mitgliedern einer Tauschbörse zum download angeboten habe. Dieser bestritt den Vorwurf, räumte aber ein, dass er nicht der einzige Nutzer des Computers sei. Es gäbe noch einen anderen Nutzer, den er aber vor Einrichtung des Internetzugangs darauf hingewiesen habe, dass er nichts illegal herunterladen dürfe.</p>
<p>Der Kläger hatte vor Klageerhebung zuerst eine Abmahnung mit einem pauschalen Schadensersatz von 150,- €, sowie Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € geschickt.</p>
<p>Das Amtsgericht wies die Klage ab, weil der Anschlussinhaber seinen Sorgfaltspflichten genüge getan habe. Er hafte nicht für das Verhalten anderer Personen, die seinen Computer auch nutzen. Er habe nicht die Pflicht ihm nahestehende Personen bei der Nutzung zu überwachen.</p>
<p>In Abmahnungen steht meistens der Hinweis, dass die IP-Adresse während des downloads dem Anschlussinhaber zugeordnet werden konnte und, dass sich allein daraus die Haftung ergäbe. Mit diesem Urteil wird klargestellt, dass nicht in jedem Fall der Anschlussinhaber eines Internetzugangs für alles, was mit dem Computer angestellt wird, haftet.</p>
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		<title>Steinwürfe aus dem Kindergarten</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Oct 2009 12:49:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kranz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

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		<description><![CDATA[Das LG Hanau Az: 7 O 558/08 hat am 13.11.08 entschieden, dass der Träger einer Kindertagesstätte den Schaden eines Nachbarn zu ersetzen hat, wenn Kinder Steine über den Zaun des Kindergartens werfen. Ein Nachbar hatte geklagt, weil sein Fahrzeug beschädigt worden war, als Kinder Steine aus dem Kindergarten hinaus auf sein Grundstück warfen. Die Versicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG Hanau Az: 7 O 558/08 hat am 13.11.08 entschieden, dass der Träger einer Kindertagesstätte den Schaden eines Nachbarn zu ersetzen hat, wenn Kinder Steine über den Zaun des Kindergartens werfen.</p>
<p>Ein Nachbar hatte geklagt, weil sein Fahrzeug beschädigt worden war, als Kinder Steine aus dem Kindergarten hinaus auf sein Grundstück warfen. Die Versicherung des Trägers hatte eine Haftung abgelehnt, weil die Kinder wegen ihres Alters nicht haftbar waren und dem Personal eine Aufsichtspflichtverletzung nicht vorzuwerfen sei.<br />
Das Landgericht hatte sich mit dieser Frage nicht beschäftigt, sondern dem Kläger mit der Begründung Recht gegeben, dass hier Nachbarrecht anzuwenden sei. Danach habe ein Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Grundstück keine Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen dürfen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. Die Steinwürfe (und das ist neu) seien als solche von einem Grundstück ausgehende Beeinträchtigung anzusehen.</p>
<p>Das Urteil ist rechtskräftig. Der Kindergartenträger hat zwar Berufung eingelegt, jedoch hat das  OLG Frankfurt, dass es das Urteil bestätigen werde, worauf die Berufung zurück genommen wurde. Es ist jetzt mit weiteren Prozessen zu rechnen.</p>
<p>In der Vergangenheit herrschte die Meinung vor, dass Nachbarrecht in solchen Fällen nicht angewendet werden könnte, mit der Folge, dass ein Schadenersatz nur in Frage kam, wenn es gelang einer Erzieherin eine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen. Dies war praktisch nie möglich.</p>
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		<title>Rechte für U-Haftgefangene verbessert</title>
		<link>http://www.boettcher-kollegen.de/rechte-fuer-u-haftgefangene-verbessert</link>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2009 14:53:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kranz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundestag hat beschlossen die Rechte Inhaftierter zu verbessern und damit unter anderem auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung zu tragen. So ist jetzt dem Beschuldigten von Beginn der U-Haft an ein Pflichtverteidiger zu stellen. Bislang war dies zwingend erst nach 3 Monaten vorgesehen. Festgenommene Personen sind künftig unverzüglich und schriftlich über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat beschlossen die Rechte Inhaftierter zu verbessern und damit unter anderem auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Rechnung zu tragen.</p>
<p>So ist jetzt dem Beschuldigten von Beginn der U-Haft an ein Pflichtverteidiger zu stellen. Bislang war dies zwingend erst nach 3 Monaten vorgesehen.</p>
<p>Festgenommene Personen sind künftig unverzüglich und schriftlich über ihre Rechte zu belehren. Dies war bisher erst zu Beginn einer Vernehmung des Beschuldigten erforderlich.</p>
<p>Die vorgeschlagenen Änderungen gehen überwiegend auf eine veränderte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach der Föderalismusreform zurück. Den Bundesländern steht nach dieser Reform die Regelungskompetenz für das &#8220;Wie&#8221;, also für den Vollzug von U-Haft, zu. Dazu gehören etwa Vorschriften über die Ausstattung des Haftraums, über die Verpflegung der Gefangenen, über die Arbeit von Gefangenen in der Haft, aber auch Bestimmungen mit dem Ziel, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt sicherzustellen (z. B. Einzelhaft). Der Bund hat dagegen weiterhin die Gesetzgebungszuständigkeit für das &#8220;Ob&#8221; der U-Haft (Anordnung der U-Haft, Voraussetzungen und Dauer). Außerdem kann er auch solche Regelungen treffen, die zur Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr erforderlich sind (z.B. Verbot der Kontaktaufnahme mit anderen Tatbeteiligten). Bislang werden beide Bereiche in der Strafprozessordnung und der sie konkretisierenden Untersuchungshaftvollzugsordnung &#8211; einer Verwaltungsanordnung der Länder &#8211; einheitlich geregelt. Die verfassungsrechtlich veränderte Kompetenzlage macht eine rechtsstaatlich klare Trennung beider Bereiche erforderlich. Der Bund muss diejenigen Materien in der StPO regeln, die in der Bundeskompetenz verblieben sind. Zugleich soll die Novelle dazu dienen, Rechte der Betroffenen zu verbessern.</p>
<p>Das Gesetz tritt am 01.01.2010 in Kraft.</p>
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		<title>Auftrag zur Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Apr 2009 12:36:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.boettcher-kollegen.de/?p=284</guid>
		<description><![CDATA[In Zukunft muss jeder , der seinen Anwalt beauftragt sich wegen der Kosten eines Rechtsstreits an die Rechtsschutzversicherung zu wenden, entgegen anders lautender Werbung, mit Gebühren für diesen Service rechnen. Dies hat seinen guten Grund: Zum einen ist dies ein Auftrag, der mit dem eigentlichen Rechtsstreit nichts zu tun hat, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Zukunft muss jeder , der seinen Anwalt beauftragt sich wegen der Kosten eines Rechtsstreits an die Rechtsschutzversicherung zu wenden, entgegen anders lautender Werbung, mit Gebühren für diesen Service rechnen. <span id="more-284"></span>Dies hat seinen guten Grund: Zum einen ist dies ein Auftrag, der mit dem eigentlichen Rechtsstreit nichts zu tun hat, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine <strong>&#8220;eigene Angelegenheit&#8221;</strong> ist, die zu berechnen der Rechtsanwalt verpflichtet ist. Zum anderen verlangen die Rechtsschutzversichungen nicht mehr nur die Übersendung des bisherigen Schriftverkehrs, sondern verlangen zusätzliche detaillierte Stellungnahmen zum Sach- und Streitstand, sowie zu den Erfolgsaussichten. Der Umfang der Korrespondenz mit der RS-Versicherung und der Aufwand kann dann leicht größer sein, als der eigentliche Rechtsfall. Die Höhe der Gebühr berechnet sich nach dem Kostenrisiko.</p>
<p>So hat das Amtsgericht Hersbruck nun auch entschieden, dass die Kosten für die Erlangung des Rechtsschutzversicherungsschutzes, d. h. die Gebühr, die der Anwalt verangt vom Gegner zu ertatten sind. AG Hersbruck Az.: 3 C 1322/08 Urt. v. 27.11.2008</p>
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		<item>
		<title>Visa-Warndatei-Errichtungsgesetz</title>
		<link>http://www.boettcher-kollegen.de/visa-warndatei-errichtungsgesetz</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Mar 2009 12:34:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sonstiges]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.boettcher-kollegen.de/?p=287</guid>
		<description><![CDATA[Ein Referentenentwurf der Bundesregierung sieht die Errichtung einer Visa-Warndatei vor. Danach sollen alle Bürger erfasst und mit ihren Daten gespeichert werden, die einen Ausländer zum Besuch in die BRD einladen und/oder für den Fall bürgen, dass ein solcher Ausländer hier Kosten verursacht. Der deutsche Anwaltsverein hält es für verfassungswidrig, dass derjenige, der Personen aus dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Referentenentwurf der Bundesregierung sieht die Errichtung einer Visa-Warndatei vor. Danach sollen alle Bürger erfasst und mit ihren Daten gespeichert werden, die einen Ausländer zum Besuch in die BRD einladen und/oder für den Fall bürgen, dass ein solcher Ausländer hier Kosten verursacht.<br />
Der deutsche Anwaltsverein hält es für verfassungswidrig, dass derjenige, der Personen aus dem Ausland einlädt oder an einer Einladung mitwirkt, unter Generalverdacht gestellt wird. Nach seiner Ansicht wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mit der Erfassung und Speicherung der Daten verletzt.</p>
]]></content:encoded>
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